Flüssiggasanlagen - Flüssiggas

In Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern und in Wassersportfahrzeugen müssen Flüssiggasanlagen alle 2 Jahre überprüft und einer Sicht-, Dichtheits-, Funktions- und Brennprüfung unterzogen werden. Bei bestandener Prüfung stellt Ihnen Ihr DVGW-Sachkundiger die entsprechende Bescheinigung aus und bringt die Plakette an ihrem Fahrzeug an. 

Als DVGW Sachkundiger nach G 607 Fahrzeugen Nr. 10890649 und G 608 Wassersportfahrzeugen Nr. 0561093 führen wir diese Prüfungen an ihren Fahrzeugen durch.

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